Arbeitssicherheit schafft Sicherheit
Kennen Sie als Unternehmer:in Ihre Rechte und Pflichten bezüglich Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit? Mit dem Seminar zur Arbeitssicherheit sind Sie auf der sicheren Seite. In unserem Seminar zeigen wir Ihnen, die wichtigsten gesestzlichen Grundlagen, Sie wissen über Arbeitgeberverantwortung Bescheid und haben praxisnahes Wissen zur Hand. Mit einer Weiterbildung durch SK-Sabine Klenner Integrierte ManagementSysteme erhalten Sie wichtige Informationen zu rechtlichen Aspekten sowie deren praktischer Umsetzung.
Extratipp: Ihre Investition (in Zeit und Geld) in den Arbeitsschutz macht sich auf jeden
Fall auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen
bezahlt. Denn sind alle
Beschäftigten gesund und motiviert, d.h. auch weniger krank, sind sie zu 100% leistungsfähig. Erhalten Sie
die Arbeitskraft Ihrer Mitarbeiter:innen und
gestalten Sie eine menschengerechte Arbeitsumgebung.
Seminar mit hohem Nutzen für Unternehmer:innen
- Ermittlung Ihres Handlungsbedarfs (Gefährdungen und Belastungen erkennen)
- Neueste Informationen
- Rechte und Pflichten im Überblick
- Wissen für die Erstellung einer rechtssicheren Dokumentation
- Praxishilfen für die Umsetzung im Betrieb
Umfassendes Wissen praxisnah vermittelt
Ein Schwerpunkt des Seminarangebotes ist der Einblick in die aktuell geltenden Vorschriften und Gesetze wie Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften. Ebenso soll ein Bewusstsein für Gefahrenquellen geschaffen werden. Die Seminarteilnehmer:innen bekommen so z.B. einen Blick für Stolperstellen, Bodenwellen und Rutschfallen, denn jedes Jahr ereignen sich über 800.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle in Deutschland.
Arbeitssicherheit ist Chefsache
Der Arbeitgeber ist zur Beurteilung von Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz sowie zur Entscheidung über Schutzmaßnahmen verpflichtet.
Seine Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz
- Beurteilung vorliegender Gefährdungen am Arbeitsplatz (Gefährdungsbeurteilung)
- Unterweisung der Beschäftigten zu den Gefahren
- Herausgabe von Betriebsanweisungen
- Sicherstellung von Brandschutzmaßnahmen und Erste Hilfe-Maßnahmen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Regelmäßige Überprüfung von Arbeitsmitteln, Maschinen, Anlagen
- Bestellung der unterschiedlichen Beauftragten
Seminar
„Arbeitssicherheit im Betrieb“
Grundlagen für Führungskräfte und Beauftragte - Eine Einführung in die Kernthemen der Arbeitssicherheit
Termine und AnfrageFachkraft für Arbeitssicherheit und Seminarleiterin
Arbeitssicherheit kann Spaß machen. Sympathisch, schwungvoll, kompetent zeigt Sabine Klenner in ihren Seminaren den Teilnehmern und Teilnehmerinnen mehr als nur Zahlen, Daten, Fakten. Unterhaltsam veranschaulicht sie das Thema mit praktischen Beispielen, bezieht die Teilnehmer:innen aktiv mit ein und hat den Transfer in den Arbeitsalltag immer im Blick. Sie ist Expertin für Arbeitssicherheit, Notfall-, Qualitäts- und Umweltmanagement und ist seit über 12 Jahren in Sachen Arbeitssicherheit in NRW und bundesweit unterwegs.
„Vom Bürostuhl-Freeclimbing, um an den Ordner ganz oben im Regal zu kommen, bis zum Gabelstapler-Rennen habe ich schon einiges gehört und leider auch gesehen. Neben den persönlichen Folgen für Mitarbeiter:innen, sind Ausfallzeiten und damit ein wirtschaftlicher Schaden, die Folge. Im Seminar erhalten die Teilnehmer:innen anschaulich Beispiele, Tipps und Argumente an die Hand, die sie direkt am nächsten Tag umsetzen können."
Zertifizierungen, Qualifikationen Sabine Klenner
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Umweltmanagementbeauftragte
- Qualitätsmanagerin
- Interne Auditorin
- Demografie Beraterin
Branchenerfahrung
- Nahrungsmittelbranche
- Tierfuttermittelherstellung
- Entsorgungsfachbetriebe
- Groß- und Einzelhandel
- Dienstleistungsunternehmen
Gut zu wissen
Gesetze im Internet
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesamt für Justiz (BfJ) stellen für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden. Hier finden Sie die Gesetze im Internet (https://www.gesetze-im-internet.de/)
Presseveröffentlichung
Pressetext über das Seminar „Grundlagen der Arbeitssicherheit für Sicherheit und Gesundheit“ in Mönchengladbach. Mehr...
Weitere interessante Links:
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (https://www.dguv.de/)
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (https://www.baua.de)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/)
Fragen und Antworten
Diese nachfolgend genannten Gesetze bilden die Grundlage:
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit - Arbeitsschutzgesetz (ArSchG)
- Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) – Arbeitssicherheitsgesetz
- Sozialgesetzbuch (SGB) VII: Gesetzliche Unfallversicherung
Arbeitsschutzgesetz (ArSchG)
Der Arbeitsschutz ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__1.html definiert:
§1 (1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch
Maßnahmen des
Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG)
Das Arbeitssicherheitsgesetz (korrekt: Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und ander Fachkräfte für Arbeitssicherheit) https://www.gesetze-im-internet.de/asig/ ist ein Rahmengesetz. Es regelt die Pflichten der Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit und es definiert deren Aufgaben und betriebliche Position.
§ 1 Grundsatz
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu
bestellen.
Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht
werden, daß
1.die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen
Betriebsverhältnissen
entsprechend angewandt werden,
2. gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des
Arbeitsschutzes
und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,
3. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad
erreichen.
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch regelt die gesetzliche Unfallversicherung. Es legt fest, wer versicherungspflichtig ist, unter welchen Voraussetzungen die Berufsgenossenschaften zu welchen Leistungen verpflichtet sind, wie die finanziellen Mittel aufgebracht werden und wie die Berufsgenossenschaften organisiert sind. Über 200 Paragraphen regeln u.a. die Versicherungsfälle Arbeitsunfall und Berufskrankheit, sowie die Haftungsbeschränkungen bei Arbeitsunfällen.
§1, Erster Abschnitt Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses
Buches
1.mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte
Gesundheitsgefahren
zu verhüten,
2. nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit
der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen
durch Geldleistungen zu entschädigen.
ARBEITSSCHUTZ: Ziel des Arbeitsschutzes ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
sowie die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Somit umfasst der Arbeitsschutz ein ganzes Bündel von
Maßnahmen, welche zum Schutz der
Gesundheit sowie der Sicherheit der Arbeitnehmer eines Betriebes dienen.
Der Arbeitsschutz beschäftigt sich mit der Frage, ob die Bestimmungen des Arbeitsschutzrechts eingehalten
werden.
ARBEITSSICHERHEIT: Arbeitssicherheit ist ein anzustrebender gefahrenfreier Zustand bei
der Berufsausübung.
Die auf den Menschen bezogenen Auswirkungen von Gefahren sind Personenschäden als Folge von Verletzungen
(Unfällen),
Berufskrankheiten und sonstigen schädigenden Einflüssen auf die Gesundheit.
Bei der Arbeitssicherheit wird die Frage geklärt, in welcher Weise der geforderte Arbeitsschutz
innerbetrieblich umgesetzt werden kann.
Das Arbeitsschutzgesetz betrifft alle beruflichen Tätigkeitsbereiche und ist nicht auf eine bestimmte Branche oder Berufsgruppe beschränkt. Es gilt nicht für Hausangestellte privater Haushalte und Heimarbeiter, sowie nicht für Angestellte auf Seeschiffen sowie Betriebe, die dem Bundesberggesetz unterliegen. Für einen Tätigkeitsbereich eigens festgelegte gesetzliche Vorschriften bleiben erhalten.
Unter „Beschäftigten“ versteht das Arbeitsschutzgesetz folgende Personen:
- Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
- Auszubildende, Volontäre, Traniee, Praktikant, Werkstudent
- Arbeitnehmerähnliche Personen
- Beamte/Beamtinnen
- Richter/Richterinnen
- Soldaten/Soldatinnen
- Beschäftigte, die in einer Werkstatt für Behinderte angestellt sind
In erster Linie ist der Arbeitgeber für die Einhaltung des Arbeitsschutzes und die Durchführung der Maßnahmen verantwortlich. Neben ihm sind für die Erfüllung der arbeitschutzrechtlichen Pflichten weitere Personen in der Verantwortung:
Unter „Beschäftigten“ versteht das Arbeitsschutzgesetz folgende Personen:
- der gesetzliche Vertreter des Arbeitgebers, z.B. der Insolvenzverwalter
- zur Vertretung berechtigte Organe einer juristischen Person (z.B. GmbH-Geschäftsführer oder Vorstand einer Aktiengesellschaft)
- zur Vertretung berechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft (z.B. Gesellschafter einer OHG, Komplementär einer KG)
- Personen, die mit der Leitung eines Betriebes beauftragt sind
- sonstige auf Grundlage des ArbSchG verpflichtete Personen
Der Arbeitgeber allein ist verantwortlich, er hat aber die Möglichkeit, seine Verantwortung für den betrieblichen Arbeitsschutz zu delegieren (Übertragung von Unternehmerpflichten) welches der § 13 Abs. 2 ArbSchG. wie folgt regelt:
- (2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.
Der Arbeitgeber und die Führungskräfte können durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Sicherheitsbeauftragten vor Ort bei den arbeitsschutzbezogenen Pflichten beraten und unterstützt werden.
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